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Barrierefreie Websites

Barrierefreiheitsgesetz BaFG für Websitebetreiber

Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um und zielt darauf ab, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Anforderungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.

Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.

Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu ergreifen.
Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den Anforderungen des BaFG ausgenommen.

Dennoch profitieren auch kleinere Unternehmen von barrierefreien Websites, da sie eine größere Zielgruppe erreichen und die Nutzerfreundlichkeit ihrer digitalen Angebote verbessern können.

Barrierefreie Websites sind Webseiten, die so gestaltet sind, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, problemlos darauf zugreifen können. Das bedeutet, dass die Seite auch für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörproblemen oder motorischen Einschränkungen gut nutzbar ist. Aber es geht nicht nur um Leute mit Behinderungen – auch ältere Menschen oder solche, die mal ein bisschen eine "digitale Brille" brauchen, profitieren davon.

Einfach gesagt: Barrierefreie Websites sind wie Türen, die für alle offenstehen. Damit das funktioniert, müssen ein paar Dinge beachtet werden, zum Beispiel:

Visuelle Anpassungen:

  • Texte sollten gut lesbar sein, auch bei hoher oder niedriger Vergrößerung. Kontraste sind wichtig, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen alles klar erkennen können.

Navigation:

  • Die Seiten sollten mit der Tastatur navigierbar sein, nicht nur mit der Maus. Das ist hilfreich für Menschen, die motorische Schwierigkeiten haben oder auf Bildschirmlese-Software angewiesen sind.

Alternative Texte:

  • Bilder sollten mit Alternativtexten versehen sein, die von Screenreadern vorgelesen werden können. So bekommen auch blinde Menschen einen Eindruck von dem, was auf der Seite passiert.

Untertitel und Transkripte:

  • Videos sollten mit Untertiteln oder Transkripten versehen sein, damit auch Menschen mit Hörbehinderungen mitkommen.

Chancen und Vorteile:

  • Erreichbarkeit einer größeren Zielgruppe: Barrierefreiheit verbessert die Benutzerfreundlichkeit und erhöht die Reichweite Ihrer Website.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Websites sind oft besser für Suchmaschinen optimiert.
  • Image und Kundenzufriedenheit: Ein barrierefreies Angebot stärkt die Marke und zeigt soziale Verantwortung.

Praktische Umsetzung

  • Audit durchführen: Analysieren Sie Ihre Website auf Barrieren.
  • Professionelle Unterstützung: Ziehen Sie Experten hinzu, um sicherzustellen, dass Sie alle Standards erfüllen.
  • Regelmäßige Tests: Überprüfen Sie kontinuierlich, ob die Barrierefreiheit gewährleistet ist.

Das BaFG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch die Möglichkeit, deine Website inklusiver und benutzerfreundlicher zu gestalten.