Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) um und zielt darauf ab, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Anforderungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549, die sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orientiert.
Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten, müssen sicherstellen, dass ihre Websites und Apps den Barrierefreiheitsstandards entsprechen.
Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu ergreifen.
Kleinunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro sind von den Anforderungen des BaFG ausgenommen.
Dennoch profitieren auch kleinere Unternehmen von barrierefreien Websites, da sie eine größere Zielgruppe erreichen und die Nutzerfreundlichkeit ihrer digitalen Angebote verbessern können.
Barrierefreie Websites sind Webseiten, die so gestaltet sind, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen, problemlos darauf zugreifen können. Das bedeutet, dass die Seite auch für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörproblemen oder motorischen Einschränkungen gut nutzbar ist. Aber es geht nicht nur um Leute mit Behinderungen – auch ältere Menschen oder solche, die mal ein bisschen eine "digitale Brille" brauchen, profitieren davon.
Einfach gesagt: Barrierefreie Websites sind wie Türen, die für alle offenstehen. Damit das funktioniert, müssen ein paar Dinge beachtet werden, zum Beispiel:
Das BaFG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch die Möglichkeit, deine Website inklusiver und benutzerfreundlicher zu gestalten.